Was ist mit Grundpflege gemeint?

Grundpflege im Seniorenalltag
Inhaltsverzeichnis

Die Pflegebedürftigkeit in Deutschland wächst stetig, wobei es individuelle Unterschiede im Pflegebedarf geht. Die Grundpflege von Senioren bezieht sich auf die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, die für das persönliche Wohlbefinden und die Gesundheit älterer Menschen wichtig sind. Diese Aktivitäten umfassen in der Regel grundlegende persönliche Hygiene, Ernährung, Mobilität und die Gewährleistung eines sicheren und angenehmen Umfelds.

Die Leistungen der Grundpflege im allgemeinen

Die Leistungen der Grundpflege umfassen eine Reihe von Aktivitäten, die darauf abzielen, die grundlegenden Bedürfnisse und das Wohlbefinden von Menschen sicherzustellen, die auf Pflege angewiesen sind.

  1. Körperpflege:
    • Waschen, Duschen oder Baden: Unterstützung bei der Reinigung des Körpers, je nach den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der betreuten Person.
    • Anziehen und Ausziehen: Hilfe beim An- und Ausziehen von Kleidung, einschließlich der Auswahl geeigneter Kleidung je nach Wetter und Aktivität.
    • Haar- und Nagelpflege: Unterstützung bei der Pflege von Haaren und Nägeln, um Hygiene und ein gepflegtes Erscheinungsbild zu gewährleisten.
    • Mund- und Zahnpflege: Hilfe beim Zähneputzen und der allgemeinen Mundhygiene.
  2. Ernährung:
    • Zubereitung von Mahlzeiten: Hilfe bei der Zubereitung von ausgewogenen Mahlzeiten, unter Berücksichtigung individueller Ernährungsbedürfnisse.
    • Hilfe beim Essen und Trinken: Unterstützung beim Essen und Trinken, einschließlich der Anpassung von Kostformen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
    • Ernährungsberatung: Informationsvermittlung und Beratung in Bezug auf eine gesunde Ernährung.
  3. Mobilität:
    • Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen: Unterstützung beim Wechsel zwischen sitzender und stehender Position.
    • Fortbewegung: Hilfe beim Gehen, Stehen und Bewegen, möglicherweise unter Verwendung von Gehhilfen oder Rollstühlen.
    • Anpassung des Wohnumfelds: Maßnahmen zur Sicherstellung einer barrierefreien Umgebung, um die Mobilität zu fördern.
  4. Ausscheidung:
    • Toilettenbenutzung: Hilfe bei der Benutzung der Toilette oder anderer Hilfsmittel.
    • Pflege von Inkontinenz: Unterstützung bei der Bewältigung von Inkontinenzproblemen, einschließlich regelmäßiger Versorgung und Pflege.
  5. Wohnraumgestaltung:
    • Anpassung des Wohnraums: Sicherstellen, dass der Wohnraum den Bedürfnissen der betreuten Person entspricht, durch Entfernen von Stolperfallen und gegebenenfalls Anbringen von Haltegriffen.

Die Grundpflege gehört zu den allgemeinen Aufgaben einer polnischen Pflegekraft, um die Selbstständigkeit, Würde und Lebensqualität der betreuten Person zu erhalten.

Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Auch durch die Einführung der neuen Pflegegrade entsteht nur einen groben Überblick, wie gut ein Pflegebedürftiger alltägliche Aufgaben meistern kann. Abhängig von der Art der Pflegebedürftigkeit sind täglich medizinische Behandlungen und Anwendungen notwendig, für die ein speziell ausgebildeter Pflegedienst verantwortlich ist. Hierneben gibt es jedoch zahlreiche Pflegemaßnahmen, die alleine der Bewältigung des Alltags dienen und keinen direkten, medizinischen Hintergrund haben. Maßnahmen der Grundpflege können bereits bei Einstufung in einen der unteren Pflegegrade notwendig werden. Beispielsweise kann die Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen soweit gesunken sein, dass das eigenständige Verlassen der Wohnung oder die Körperhygiene zur Herausforderung werden. Der ambulante Pflegedienst findet im Regelfall nicht die Zeit, neben der medizinischen Behandlungspflege auch diese Pflegeaufgaben zu übernehmen. Hier wird unsere 24 Stunden Pflege daheim zur attraktiven Alternative, um zu jeder Tageszeit auf einen kompetenten Ansprechpartner für die elementare Pflege vertrauen zu können.

Grundpflege und Behandlungspflege sind zwei verschiedene Arten von Pflegedienstleistungen, die darauf abzielen, die Bedürfnisse von Menschen zu erfüllen, die auf Pflege angewiesen sind. Hier sind die Hauptunterschiede zwischen Grund- und Behandlungspflege:

  1. Grundpflege:
    • Alltägliche Aktivitäten: Die Grundpflege konzentriert sich auf alltägliche Aktivitäten, die für das persönliche Wohlbefinden und die Gesundheit wichtig sind.
    • Beispiele: Körperpflege (Waschen, Anziehen, Zähneputzen), Ernährung (Essen und Trinken), Mobilität (Hilfe beim Gehen, Aufstehen), Ausscheidung (Toilettenbenutzung, Inkontinenzpflege), Wohnraumgestaltung.
  2. Behandlungspflege:
    • Medizinische Versorgung: Die Behandlungspflege bezieht sich auf medizinische oder therapeutische Maßnahmen, die von qualifiziertem medizinischem Personal erbracht werden.
    • Beispiele: Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen, Überwachung von Vitalparametern, Physiotherapie, medizinische Versorgung nach Operationen.
  3. Verantwortliche Fachkräfte:
    • Grundpflege: Kann von Pflegepersonal, Pflegeassistenten oder Angehörigen übernommen werden, die entsprechende Schulungen erhalten haben.
    • Behandlungspflege: Erfordert qualifiziertes medizinisches Fachpersonal wie Krankenschwestern, Ärzte oder Therapeuten.
  4. Zielsetzung:
    • Grundpflege: Fokussiert auf die Aufrechterhaltung der täglichen Lebensqualität und der Selbstständigkeit der Person.
    • Behandlungspflege: Konzentriert sich auf die Heilung, Pflege oder Verbesserung von Gesundheitszuständen, oft im Zusammenhang mit spezifischen medizinischen Diagnosen oder Interventionen.

In unseren täglichen Praxis werden Grund- und Behandlungspflege oft kombiniert, um eine umfassende ambulante Pflege im eigenen Zuhause zu gewährleisten, insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. Pflegekräfte, die beide Aspekte der Pflege abdecken können, tragen dazu bei, die Gesundheit und das Wohlbefinden der betreuten Person zu fördern.

Wer darf Grundpflege durchführen?

Die Durchführung der Grundpflege kann von verschiedenen Personen und professionellen Pflegekräften übernommen werden. Die Befugnisse zur Erbringung von Grundpflege hängen von der jeweiligen Qualifikation und Ausbildung ab.

  • Qualifizierte Personen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung:

    Im Kontext der 24-Stunden-Betreuung können qualifizierte Personen, einschließlich Pflegekräfte unserer Agenturpartner, grundpflegerische Maßnahmen in einem häuslichen Umfeld übernehmen.

  • Pflegefachkräfte:

    Examinierte Pflegefachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpfleger sind speziell ausgebildet und qualifiziert, um umfassende Pflegeleistungen einschließlich der Grundpflege zu erbringen.

  • Pflegehilfskräfte:

    Pflegehilfskräfte, wie Pflegehelfer oder Pflegeassistenten, können nach entsprechender Ausbildung und unter Anleitung von Pflegefachkräften grundpflegerische Maßnahmen durchführen.

  • Angehörige und Ehrenamtliche:

    Angehörige und ehrenamtliche Helfer können nach Schulung und Anleitung bestimmte Grundpflegemaßnahmen übernehmen. In der Regel sind sie jedoch nicht für komplexe pflegerische Aufgaben oder medizinische Maßnahmen qualifiziert.

  • Medizinisches Fachpersonal:

    In speziellen Fällen können auch medizinisches Fachpersonal wie Ärzte oder Therapeuten bei bestimmten Aspekten der Grundpflege, insbesondere im Zusammenhang mit therapeutischen Maßnahmen, involviert sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, einschließlich der Grundpflege, bestimmte rechtliche und ethische Standards erfüllen muss. Die Qualifikationen, Befugnisse und Zuständigkeiten variieren je nach Land, Gesundheitssystem und Berufsordnungen. In Deutschland beispielsweise sind die Tätigkeiten von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften im Pflegeberufegesetz geregelt.

Was gehört nicht zur Grundpflege?

Nicht alle pflegerischen Tätigkeiten fallen unter den Begriff der Grundpflege. Im Gegensatz zur Grundpflege stehen komplexe medizinische Maßnahmen oder therapeutische Interventionen, die als Behandlungspflege bezeichnet werden. Hier sind einige Beispiele für Aufgaben, die normalerweise nicht zur Grundpflege gehören:

  1. Medikamentenverabreichung:
    • Die Gabe von Medikamenten, insbesondere verschreibungspflichtigen Medikamenten, erfordert spezifische medizinische Kenntnisse und wird üblicherweise von qualifiziertem medizinischem Personal wie Krankenschwestern oder Ärzten durchgeführt.
  2. Wundversorgung:
    • Die Pflege von Wunden, das Wechseln von Verbänden und die Überwachung von Heilungsprozessen sind Aufgaben, die oft von Fachkräften im Gesundheitswesen übernommen werden.
  3. Injektionen:
    • Das Verabreichen von Injektionen, sei es subkutan, intramuskulär oder intravenös, erfordert eine spezielle Ausbildung und wird normalerweise von geschultem medizinischem Personal durchgeführt.
  4. Physiotherapie:
    • Die Durchführung von physiotherapeutischen Übungen oder Maßnahmen zur Rehabilitation nach Verletzungen oder Operationen fällt in den Bereich der Behandlungspflege.
  5. Medizinische Überwachung:
    • Die kontinuierliche Überwachung von Vitalparametern wie Blutdruck, Puls, Sauerstoffsättigung oder Blutzucker erfordert spezialisierte Ausrüstung und wird von medizinischem Fachpersonal durchgeführt.
  6. Medizinische Diagnose und Behandlungsplanung:
    • Die Feststellung von medizinischen Diagnosen und die Entwicklung von individuellen Behandlungsplänen sind Aufgaben, die Ärzten vorbehalten sind.

Grundpflege konzentriert sich in erster Linie auf die täglichen Aktivitäten, die zur Aufrechterhaltung von Wohlbefinden und Lebensqualität und Mobilität beitragen. Bei komplexeren medizinischen Bedürfnissen oder spezialisierten Interventionen wird Behandlungspflege erforderlich, die von medizinisch ausgebildetem Fachpersonal erbracht wird.

Wie unterscheidet sich die 24 Stundenpflege von der Behandlungspflege?

Eine sog. polnische Pflegekraft und die Behandlungspflege sind zwei unterschiedliche Konzepte, die in der Pflegebranche Anwendung finden.

  1. Polnische Pflegekraft:
    • Der Begriff „polnische Pflegekraft“ bezieht sich oft auf Pflegekräfte aus Polen oder anderen Ländern, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung oder der sogenannten „Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte“ beschäftigt werden.
    • Diese Pflegekräfte leisten Unterstützung vor allem in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehören Aktivitäten wie Körperpflege, Anziehhilfe, Unterstützung bei der Mobilität, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen und Reinigung.
    • Polnische Pflegekräfte sind oft in privaten Haushalten tätig und bieten eine kontinuierliche Betreuung, in der Regel ohne medizinische Fachkenntnisse.
  2. Behandlungspflege:
    • Behandlungspflege umfasst medizinische oder therapeutische Maßnahmen, die von qualifiziertem medizinischem Personal wie Krankenschwestern oder Therapeuten erbracht werden.
    • Hierzu gehören Aufgaben wie die Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen, physiotherapeutische Maßnahmen, Überwachung von Vitalparametern und die Umsetzung von ärztlichen Anordnungen.
    • Die Behandlungspflege ist in der Regel auf die medizinische Versorgung und Rehabilitation ausgerichtet und erfordert spezifische Fachkenntnisse.

Unterschiede im Fokus:

  • Die polnische Pflegekraft leisten eine wertvolle Grundpflege und konzentrieren sich in erster Linie auf die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten und die Gewährleistung einer häuslichen Betreuung.
  • Die Behandlungspflege legt ihren Schwerpunkt auf die Umsetzung von medizinischen Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen.

Es ist wichtig zu betonen, dass beide Formen der Pflege ihren eigenen Stellenwert haben und je nach den individuellen Bedürfnissen einer Person oder einer Patientengruppe unterschiedlich geeignet sein können. Bei Bedarf an Behandlungspflege sollte diese durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal erbracht werden, während polnische Pflegekräfte eher für die Unterstützung im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung und der 24-Stunden-Demenzbetreuung zuständig sind.

Die Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Das SGB XI bezieht sich auf die Pflegeversicherung und definiert die Leistungen, die für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in der Pflegeversicherung erbracht werden können.

  • SGB XI – Sozialgesetzbuch XI:
    • Das SGB XI ist der rechtliche Rahmen für die Pflegeversicherung in Deutschland. Es regelt die Leistungen, Pflichten und Ansprüche im Bereich der Pflege.
    • SGB XI auf Gesetze im Internet: Hier finden Sie den Gesetzestext des SGB XI.
  • Pflegeleistungen im Überblick:
    • Die Pflegeleistungen, einschließlich der Grundpflege, werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet.
  • Pflegegrad und Leistungen:
    • Informationen zu den Pflegegraden und den damit verbundenen Leistungen finden Sie auf den Seiten des Spitzenverbandes der Pflegekassen.
    • Spitzenverband der Pflegekassen
  • Leistungen der Pflegeversicherung im Detail:
  • Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige:

Grundpflege als Teil der häuslichen Krankenpflege nach SGB V

Die häusliche Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) bezieht sich auf Pflegeleistungen, die im Zusammenhang mit einer ärztlich verordneten Krankenbehandlung stehen. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V können auch Maßnahmen der Grundpflege erbracht werden, wenn diese im Zusammenhang mit einer ärztlich verordneten Krankenbehandlung stehen und zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig sind.

Hier sind einige Punkte, die die Grundpflege im Kontext der häuslichen Krankenpflege nach SGB V berücksichtigen:

  1. Ärztliche Verordnung:
    • Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen von einem Arzt verordnet werden. Dies umfasst die ärztliche Feststellung der Notwendigkeit von Pflegeleistungen und die Definition der zu erbringenden Maßnahmen.
  2. Grundpflege im Rahmen der Krankenbehandlung:
    • Maßnahmen der Grundpflege können Teil der häuslichen Krankenpflege sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer ärztlich verordneten Krankenbehandlung stehen. Dies kann beispielsweise die Pflege von Wunden, die Medikamentengabe, oder die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme beinhalten.
  3. Qualifiziertes Pflegepersonal:
    • Die häusliche Krankenpflege nach SGB V muss von qualifiziertem Pflegepersonal erbracht werden. Dazu gehören examinierte Krankenschwestern oder Altenpfleger, die über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen.
  4. Pflegedokumentation:
    • Die erbrachten Pflegeleistungen müssen dokumentiert werden. Dazu gehört auch die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen der Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege.
  5. Zielgerichtete Maßnahmen:
    • Die Maßnahmen der Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege müssen darauf abzielen, die Gesundheit des Patienten zu fördern oder zu stabilisieren und somit die ärztliche Behandlung zu unterstützen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die häusliche Krankenpflege nach SGB V spezifisch auf die Krankenbehandlung ausgerichtet ist, und die Grundpflege nur im Rahmen dieser ärztlich verordneten Maßnahmen erbracht wird. Für umfassendere Pflegeleistungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen, wäre die Pflegeversicherung nach SGB XI zuständig.

Häufige Fragen zu Maßnahmen der Grundpflege

  1. Was beinhaltet die Körperpflege in der Grundpflege?
    • Die Körperpflege umfasst das Waschen, Duschen oder Baden, das Anziehen, die Haar- und Nagelpflege sowie das Zähneputzen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die persönliche Hygiene aufrechtzuerhalten.
  2. Welche Aktivitäten fallen unter die Ernährung in der Grundpflege?
    • Die Ernährung in der Grundpflege beinhaltet die Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung beim Essen und Trinken sowie die Anpassung der Ernährung an besondere Bedürfnisse wie Schluckbeschwerden oder spezielle Diäten.
  3. Was versteht man unter Mobilität in der Grundpflege?
    • Mobilität umfasst die Unterstützung bei der Fortbewegung, sei es beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen oder der Verwendung von Gehhilfen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit in der Bewegung aufrechtzuerhalten.
  4. Welche Aufgaben sind mit der Ausscheidung in der Grundpflege verbunden?
    • Ausscheidung beinhaltet die Hilfe bei der Benutzung der Toilette oder anderer Hilfsmittel, die Pflege von Inkontinenz und die Gewährleistung eines würdevollen Umgangs mit persönlichen Bedürfnissen.
  5. Wie kann die Wohnraumgestaltung in der Grundpflege unterstützen?
    • Die Wohnraumgestaltung in der Grundpflege zielt darauf ab, den Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen, um Stolperfallen zu entfernen und ein sicheres Umfeld zu schaffen.
  6. Wer führt die Grundpflege durch?
    • Die Grundpflege kann von professionellen 24-Stunden-Pflegekräften durchgeführt werden, die wir Ihnen je nach den individuellen Bedürfnissen und Umständen der betreuten Person sehr gerne vermitteln.
  7. Warum ist Grundpflege wichtig?
    • Grundpflege ist entscheidend, um die Selbstständigkeit, Würde und Lebensqualität von Menschen zu erhalten, die auf Pflege angewiesen sind. Sie trägt dazu bei, die Grundbedürfnisse zu erfüllen und das körperliche und psychische Wohlbefinden zu fördern.

Mit der 24 Stunden Pflege daheim auf eine vertrauensvolle Grundpflege vertrauen

Als professioneller Pflegedienstleister sind wir seit 2010 Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn Sie über eine 24 Stunden Pflege benötigen und einem Pflegebedürftigen eine umfassende Grundpflege zusichern möchten. Als zentraler Ansprechpartner oder in Ergänzung zu einem ambulanten Pflegedienst bieten wir Ihnen die Sicherheit, den Bedürftigen rund um die Uhr zu betreuen und seinen Alltag einfacher und würdevoller zu meistern.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr über die 24 Stunden Pflege daheim erfahren möchten und eine optimale Grundpflege für Ihre Angehörigen erwarten.

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