Die wichtigsten Eckdaten der Pflegereform 2017
Wenn es nach den Plänen der deutschen Bundesregierung geht, soll ab 2017 die zweite Stufe der Pflegereform in Kraft treten. Für Demenzkranke und ihre Angehörigen soll es deutliche Verbesserungen geben. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade und die Leistungen sollen in Zukunft in regelmäßigen Abständen an die Preisentwicklung angehoben werden. Was sich sonst noch ändert und wie die Neuerungen im Detail aussehen erfahren Sie hier.
Was lange währt…
wird hoffentlich gut. Fast 10 Jahre hat es gedauert, bis der Bundestag im August 2015 die Reform der Pflegeversicherung beschlossen hat. Die erste Stufe des ‚Pflegestärkungsgesetzes II‘ ist seit Anfang 2016 in Kraft. Die Einführung des neuen Begutachtungsverfahrens und die Umstellung der Leistungsbeiträge erfolgt ab Januar 2017. Befürworter der Reform sehen folgende Verbesserungen:
Eines ist klar: Die Kosten für die Pflegeversicherung steigen durch die Einbeziehung von Demenzkranken. Fachleute schätzen, dass die Umstellung insgesamt etwa 5 Milliarden Euro kosten wird. Der größte Teil dieser Aufwendungen wird durch Rücklagen aus der Pflegeversicherung gedeckt. Ab 2018 liegen die jährlichen Mehraufwendungen bei etwa 2,5 Milliarden Euro. Aus diesem Grunde müssen die Versicherten in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird um 0,5 % steigen.
Zentraler Punkt der Reform: Neue Definition der Pflegebedürftigkeit
Kritiker haben seit Einführung der Pflegeversicherung bemängelt, dass bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit bisher ausschließlich körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden. Die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz spielten bisher im Rahmen der Pflegeversicherung überhaupt keine Rolle. Mit der Pflegereform 2017 werden physische und psychische Beeinträchtigungen in gleichem Maße bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt.
Pflegegrade 2017 ersetzen die alten Pflegestufen
Bisher gab es eine Einteilung in drei Pflegestufen. Diese werden durch 5 Pflegegrade ersetzt.
Bei der Einstufung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Anhand dieser Punkte erfolgt die Einteilung der neuen Pflegegrade. Die Einteilung wird bei der Krankenkasse beantragt. Leistungen können frühestens ab dem Monat gewährt werden, in dem sie beantragt wurden.
Umstellung auf neues System erfolgt automatisch
Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, braucht nichts zu unternehmen. Die bisherige Pflegestufe wird in den entsprechenden Pflegegrad umgewandelt. Auf Wunsch kann eine erneute Begutachtung erfolgen. Eine Verschlechterung braucht der Betroffene nicht zu befürchten. Das Gesetz sichert ihm einen Bestandsschutz zu.