
Pflegeleistungsübersicht 2017
Welche Leistungen können von einer pflegebedürftigen Person in Anspruch genommen werden?
Ambulante Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können einen zugelassenen professionellen Pflegedienst engagieren und erhalten dann die sogenannte „Pflegesachleistung“. Dazu zählen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung durch geeignete Pflegekräfte.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.
Entlastungsbetrag
Mit dem Entlastungsbetrag können Kosten finanziert werden, die im Zusammenhang entstehen mit der Inanspruchnahme von
Tages und Nachtpflege ( Teilstationär )
Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer entsprechenden Einrichtung.
Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel leihweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat ab dem ersten Tag der Erteilung eines Pflegegrades werden von der Pflegekasse erstattet. Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen Desinfektionsmittel.
Hier können Sie kostenlose Pflegehilfsmittel bestellen
Wohngruppenzuschlag
Neue Wohnformen wie Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in der selben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Für die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, sogenannten Pflege-WGs, sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung vor, die es ab 2017 auch für Pflegebedürftige im neuen Pflegegrad 1 gibt.
Kurzzeitpflege
Manche Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, z. B. weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.
Verhinderungspflege
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege.
Wohnumfeldverbesserung s Maßnahme
Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange der Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen.
Gründungszuschlag Pflege WG
Berechtigte des Wohngruppenzuschlags können eine Anschubfinanzierung für die Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe beantragen.
Pflegekurs für Angehörige
Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern wollen, können Sie an einem kostenlosen Pflegekurs Ihrer Pflegekasse teilnehmen.
Reduzierung der Arbeitszeit – Freistellung
Beschäftige, die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freistellen lassen und können Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten.